Lizenzvereinbarung
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Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig, bevor
Sie diese Software benutzen. Durch Benutzung der Software erklären
Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenzvereinbarung.
FreeWare-Programme
Meine FreeWare-Programme dürfen für private Zwecke kostenlos verwendet
werden. Gewerbliche Nutzung bedarf der Zustimmung des Autors.
Gewährleistungsbeschränkung
Die Software und ihre Dokumentation wird wie sie ist zur Verfügung gestellt.
Da Fehlfunktionen auch bei ausführlich getesteter Software durch die Vielzahl
an verschiedenen Rechnerkonfigurationen niemals ausgeschlossen werden können,
übernimmt der Autor keinerlei Haftung für jedwede Folgeschäden, die sich
durch direkten oder indirekten Einsatz der Software oder der Dokumentation
ergeben. Uneingeschränkt ausgeschlossen ist vor allem die Haftung für Schäden
aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen und
Daten und Schäden an anderer Software, auch wenn diese dem Autor bekannt sein
sollten. Ausschließlich der Benutzer haftet für Folgen der Benutzung dieser Software.
Weitergabe
Das Programm darf nur zusammen mit allen zugehörigen Dateien und in
unverändertem Zustand weitergeben werden. Veröffentlichungen auf CD-ROM
innerhalb von Freewaresammlungen und Zeitschriften sind gestattet.
Veröffentlichungen als Bookware, sind nur mit Zustimmung des Autors zulässig.
Manipulation, Dekompilierung und Disassemblierung der Software und mitgelieferten
Dateien wird nach §263a StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder
Geldstrafe geahndet, vom Autor zur Anzeige gebracht und Schadensersatz
geltend gemacht.
Sonstiges
Bei Verstoß gegen diese Bedingungen ist der Autor berechtigt, dem Anwender die
Nutzungslizenz zu entziehen.
Alle verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit
als Eigentum ihrer Inhaber anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche
gekennzeichnet sind oder nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine der Vereinbarungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit
der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Vereinbarungen treten wirksame Vereinbarungen, die dem Sinn der Absicht der
unwirksamen Vereinbarungen zugunsten des Autors am nächsten kommen.
Thomas Reichardt im Januar 2009
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